Lernorganisation

Unterrichtszeiten, Fächer und Differenzierung, Schulregeln, Smartphone-Regeln, Hitzefrei

Unterrichtszeiten

Stundenraster 5.-10. Jahrgang

ZeitUnterrichtsstunde
7.50-8.351. Stunde
8.40-9.252. Stunde
9.25-9.45Hofpause
9.45-10.303. Stunde
10.35-11.204. Stunde
11.20-11.40Hofpause
11.40-12.255. Stunde
12.30-13.156. Stunde
13.15-14.15Mittagspause
14.15-15.008. Stunde
15.05-15.509. Stunde

Langtage (Unterrichtsende: 15.50 Uhr) sind weiterhin Montag, Mittwoch und Donnerstag.

Dienstags und freitags endet der Unterricht um 13.15 Uhr.

Stundenraster Oberstufe Gesamtschule Rheinbach

ZeitUnterrichtsstunde und Pausen
7.50-8.351. Stunde
8.35–8.40 Wechselpause 5´´
8.40-9.252. Stunde
9.25-9.45 Hofpause 20´
9.45-10.303. Stunde
10.30-10.35 Wechselpause 5´
10.35-11.204. Stunde
11.20-11.40 Hofpause 20´
11.40-12.255. Stunde
12.25-12.30 Wechselpause 5´
12.30-13.156. Stunde
13.15- 13.30 Hofpause 15´
13.30-14.157.Stunde
14.15-15.008. Stunde
15.00-15.05 Wechselpause 5´
15.05-15.509. Stunde

Fächer und Differenzierungen in der Sekundarstufe 1

Stufe 5

Unsere fünften Klassen werden in folgenden Fächern unterrichtet:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik)
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik)
  • Kunst
  • Musik
  • evangelische bzw. katholische Religion
  • Praktische Philosophie
  • Sport und Schwimmen
  • Soziales Lernen

Zusätzlich wählen unsere Schülerinnen und Schüler im 5. und 6. Jahrgang aus einem vielfältigen AG-Angebot aus.

Differenzierung in Stufe  7

Im siebten Jahrgang kommt als viertes Hauptfach das Wahlpflichtfach hinzu. Es stehen zur Wahl:

  • Arbeitslehre
  • Französisch als zweite Fremdsprache
  • Darstellen und Gestalten,
  • Naturwissenschaften oder
  • Informatik

Ab dem siebten Jahrgang werden die Hauptfächer Englisch und Mathematik auf Grund- und Erweiterungsebene unterrichtet, ab dem neunten Jahrgang kommen die Hauptfächer Deutsch und Chemie hinzu.

Lernzeiten und Klassenrat in allen Jahrgängen

In allen Jahrgängen stehen zusätzlich Lernzeit-Stunden auf dem Stundenplan, in denen die Schülerinnen und Schüler Übungsaufgaben erledigen und sich um ihre individuellen Arbeitspläne kümmern. So lernen sie immer selbstständiger und mit wachsender eigener Verantwortung ihren Lernprozess in die Hand zu nehmen. Einmal in der Woche tagt in allen Klassen der Klassenrat. Dort  werden gemeinsam wichtige Themen besprochen, damit die Klassengemeinschaft gut funktioniert. So wird soziales Lernen in Alltagssituationen und demokratisches Miteinander erfolgreich eingeübt.

AGs in 5 & 6, Workshops in 7 & 8, Profilkurse in 9 & 10

Weitere Bausteine der individuellen Förderung  sind die wöchentlichen Arbeitsgemeinschaften in den Jahrgängen fünf und sechs, Workshops für die Jahrgänge sieben und acht sowie Profilkurse ab dem 9. Jahrgang.

Viele attraktive Angebote, zum Teil in Kooperation mit außerschulischen Partnern und ortsansässigen Vereinen, machen die Wahl manchmal nicht leicht.

In den höheren Jahrgängen nehmen die Lernzeiten einen größeren Raum ein; neben dem Unterricht in den Fächern arbeiten  die Schülerinnen und Schüler verstärkt mit ihren Lernplänen. Aufgaben auf unterschiedlichen Leistungsniveaus unterstützen sie  dabei, in ihrem individuellen Lerntempo Fortschritte zu erzielen.

Stufe 8 mit Spanisch und Profilkurs

Im achten Jahrgang bleiben die Fächer wie im siebten Jahrgang bestehen. Zusätzlich steht Spanisch als weitere Fremdsprache oder Profilkurse aus unterschiedlichen Themenbereichen zur Wahl. Die Gesamtschule bietet die Möglichkeit, Spanisch als zweite oder dritte Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I zu lernen. Auch in Klasse 11 kann Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache gewählt werden.

Weitere Differenzierungen in 9 und 10

In den höheren Jahrgängen findet der naturwissenschaftliche Unterricht in modernen Fachräumen differenziert nach Fächern statt:

  • Klassen 9 und 10: Chemie wird differenziert auf Erweiterungs- und Grundebene unterrichtet.
  • Klasse 9: Biologie
  • Klasse 10: Physik

Zusammenfassende Auflistung der Ergänzungen zum Fachunterricht

  • Stufe 5: AG
  • Stufe 6:  AG
  • Stufe 7:  Wahlpflichtfach und Workshop
  • Stufe 8: Wahlpflichtfach,  Spanisch oder Workshop
  • Stufe 9 und 10: wie Stufe 8, zusätzlich Profilkurse (falls nicht schon in 8 Spanisch gewählt wurde)

Wahlpflichtfächer

Abb.: Wahlpflichtfach (WP) als Teil der individuellen Förderung an der Gesamtschule

Wie aus der obigen Abbildung ersichtlich, wählen alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule am Ende der sechsten Klasse ein Wahlpflichtfach (WP-Fach) als viertes Hauptfach. Auch dies ist ein Beitrag zur individuellen Förderung.

Alle Wahlpflichtfächer beginnen ab dem Schuljahr 2020/21 in der 7. Klasse.

Eine Übersicht über den Wahlpflichtunterricht sowie Informationen über die Bedeutung des Wahlpflichtunterrichts ab Klasse 7 finden Sie hier: 

Die Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 in den Fächern Englisch und Mathematik, ab der Klasse 9 zusätzlich in den Fächern Deutsch und Chemie, ist ein weiterer wichtiger Baustein der individuellen Förderung und Differenzierung an der Gesamtschule.

In dem nachfolgenden Elternbrief finden Sie weitere Informationen zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gesamtschule

Unsere Schulregeln finden Sie unter folgendem Link:

Smartphone-Regeln

In den Regeln unserer Schulgemeinschaft, die alle Schüler*innen beim Eintritt in unsere Schule unterschrieben haben, ist der Gebrauch von elektronischen Geräten außerhalb des Unterrichts wie folgt grundsätzlich geregelt:

Damit sich in unserer Schule alle wohl fühlen, lassen wir Handys und alle anderen elektronischen Geräte auf dem gesamten Schulgelände immer ausgeschaltet in der Tasche – oder ganz zu Hause.

Im Unterricht ist die Benutzung des privaten Smartphones oder sonstiger Endgeräte ab der Stufe 7 nur dann gestattet, wenn es die Lehrkraft aus unterrichtlichen Gründen erlaubt.

Hitzefrei

Beschluss der Schulkonferenz vom 21.09.2015:
Die Schulkonferenz beschließt einstimmig folgende Vorgehensweise zum Thema ‚ Hitzefrei‘: Sollten in den Unterrichtsräumen hohe sommerliche Temperaturen zu starken Belastungen führen und ein ordentlicher Unterricht nicht möglich ist, kann der Unterricht am Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler der Sek I abgesagt werden. Eine Entscheidung darüber kann immer erst am Vormittag unter Berücksichtigung der Wetter-Vorhersagen getroffen werden und wird umgehend auf der Schulhomepage veröffentlicht. Die Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall das Mittagessen noch in der Mensa einnehmen. Da zusätzliche Busse nicht geordert werden können, kann es zu Engpässen im Busverkehr kommen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die auf Betreuung angewiesen sein, stellt die Schule bis zum regulären Unterrichtsende die Aufsicht sicher. Die Schule wird über die Klassenlehrer von den Eltern eine entsprechende schriftliche Rückmeldung erbitten. Die Regelung ist auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen anzuwenden.


Informationen zum Thema:

Bereinigte amtliche Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NordrheinWestfalen (BASS), 12-52 Nr. 1 4.5 Hitzefrei, extreme Witterungsverhältnisse, Stand: August 2020.
Runderlass d. Kultusministeriums v. 22.05.1975 (GABl. NW. S. 345) :
„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C
auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen
örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht
(Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien. Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Die Regelungen sind auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen) entsprechend anwendbar.

Diese Informationen zu Thema „Hitzefrei“ können Sie hier auch downloaden.